Neues Service der Bibliothek für BOKU-MitarbeiterInnen: Automatisches Verlängern der Entlehnfrist und Erweiterung der maximalen Entlehndauer auf 180 Tage

Ab dem Sommersemester 2019 bietet die Universitätsbibliothek ein zusätzliches Service für alle MitarbeiterInnen der BOKU an:
Entlehnungen werden 4 Tage vor Ablauf der Frist automatisch um eine weitere Entlehnperiode von 45 Tagen verlängert, sofern keine Vormerkungen oder andere Sperrgründe vorliegen. Dies wiederholt sich so oft bis die maximale Entlehndauer von 180 Tagen erreicht ist. Ein Erinnerungsmail informiert dann über die notwendige Rückgabe des Werkes.
Das selbständige Verlängern der Entlehnfrist über das Bibliothekskonto ist weiterhin auch möglich.
Wird eine Vormerkung auf ein von Ihnen entliehenes Buch gesetzt, so werden Sie per E-Mail gebeten, das Buch innerhalb der Frist zu retournieren.

Aktuelles und Tipps zu BOKU:LITsearch…

Neue Funktionen in BOKU:LITsearch:

  • Links zu den wichtigsten Online-Portalen (werden neben der Ergebnisliste angezeigt)
  • Anzeige der aktuellsten Neuerwerbungen mit Verlinkung zum Neuerwerbungs-Blog

Hinweise zum Verlängern der Entlehnfrist im Bibliothekskonto:

Ist die Entlehnfrist eines Buches verlängerbar, so erscheint neben dem Titel in der Ausleihübersicht in blauer Schrift ein Button VERLÄNGERN.

Erscheint dieser Button nicht, so ist ein Verlängern nicht möglich.

Gründe dafür können sein:

  • Die Entlehnfrist des Buches ist abgelaufen.
  • Die Entlehnfrist eines anderen entlehnten Buches ist abgelaufen.
  • Die maximale Entlehnfrist ist erreicht.
  • Das Buch ist von einer anderen Person vorgemerkt.
  • Der Bibliotheksausweis ist abgelaufen.
  • Auf dem Konto sind noch nicht bezahlte Gebühren.
  • Das Konto ist aus anderen Gründen gesperrt.

Verwendet man den Button ALLE VERLÄNGERN, so wird bei allen Büchern, bei denen ein Verlängern möglich ist, die Entlehnfrist verlängert. Bei nicht verlängerten Werken erscheint eine rote Meldung (z.B.: The item status is „Recalled“ and cannot be renewed. – In diesem Fall ist das Buch von einer anderen Person vorgemerkt und kann nicht mehr verlängert werden).