
Die E-Book-Sammlung der UB BOKU wächst ständig. Für BOKU-Angehörige ist der Zugriff rund um die Uhr auch außerhalb des Campus möglich.
Hier ist eine kleine Auswahl neuer Titel.

Die E-Book-Sammlung der UB BOKU wächst ständig. Für BOKU-Angehörige ist der Zugriff rund um die Uhr auch außerhalb des Campus möglich.
Hier ist eine kleine Auswahl neuer Titel.

Ort: Universität für Bodenkultur Wien | Hauptbibliothek Wilhelm Exner-Haus,
Zeitschriftenlesesaal, Peter Jordan-Straße 82, 1190 Wien.
Termin: Dienstag 12. März 2019, 18.15 Uhr.
Ab dem Sommersemester 2019 bietet die Universitätsbibliothek ein zusätzliches Service für alle MitarbeiterInnen der BOKU an:
Entlehnungen werden 4 Tage vor Ablauf der Frist automatisch um eine weitere Entlehnperiode von 45 Tagen verlängert, sofern keine Vormerkungen oder andere Sperrgründe vorliegen. Dies wiederholt sich so oft bis die maximale Entlehndauer von 180 Tagen erreicht ist. Ein Erinnerungsmail informiert dann über die notwendige Rückgabe des Werkes.
Das selbständige Verlängern der Entlehnfrist über das Bibliothekskonto ist weiterhin auch möglich.
Wird eine Vormerkung auf ein von Ihnen entliehenes Buch gesetzt, so werden Sie per E-Mail gebeten, das Buch innerhalb der Frist zu retournieren.

Eine Auswahl seiner Werke, ergänzt mit Werken seiner Schüler, aus dem Bestand der Universitätsbibliothek Bodenkultur.
Zu sehen in der Vitrine der Hauptbibliothek.
Dauer: 15.02.2019 – 15.03.2019
Neue Funktionen in BOKU:LITsearch:
Hinweise zum Verlängern der Entlehnfrist im Bibliothekskonto:
Ist die Entlehnfrist eines Buches verlängerbar, so erscheint neben dem Titel in der Ausleihübersicht in blauer Schrift ein Button VERLÄNGERN.
Erscheint dieser Button nicht, so ist ein Verlängern nicht möglich.
Gründe dafür können sein:
Verwendet man den Button ALLE VERLÄNGERN, so wird bei allen Büchern, bei denen ein Verlängern möglich ist, die Entlehnfrist verlängert. Bei nicht verlängerten Werken erscheint eine rote Meldung (z.B.: The item status is „Recalled“ and cannot be renewed. – In diesem Fall ist das Buch von einer anderen Person vorgemerkt und kann nicht mehr verlängert werden).